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kap14 s

Tragfähigkeiten und Konstruktion

 

B = Oberteil mit Bügel, K = Oberteil mit Kopfbolzen

  1. Die Abminderung des Teilsicherheitsbeiwertes für den Materialwiderstand nach EC2-1-1, Tabelle 2.1DE um 15% ist in den
    Tabellenwerten bereits enthalten. Betongüte Kappe: C25/30. Betongüte Überbau: C30/37. Randabstand a und ark ≥ 250 mm.
    Achsabstand s: 500 mm. Kappenhöhe: 150 mm.
    Beim Einsatz im Brückenbau nach der (ehem.) RZ Kap 14 dürfen keine Querkräfte angesetzt und die rechnerisch aufnehmbaren
    Zugkräfte nur zu 50% ausgenutzt werden.

 

 

Objektbezogene Optimierung

Bei anderen Parametern ändern sich die Tragfähigkeiten - Wir beraten Sie gerne!

 

artikel kap14 s abb1
artikel kap14 s abb2

 

Einbausituation im Querschnitt

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